1. Präambel
Das Reisebüro Ehrlich-Reisen vermittelt dem Kunden einzelne Reiseleistungen wie Flug-, Bus-, Bahn und sonstige Beförderungsleistungen fremder Beförderungsunternehmen. Es führt diese Leistungen nicht auf eigene Rechnung durch, sondern tritt nur als Vermittler bzw. Vertreter des Kunden auf, so dass ein Vertrag nur zwischen diesem und dem jeweiligen Leistungsträger direkt zustande kommt. Desweiteren werden Hotel- und Übernachtungsleistungen ebenso vermittelt, wie Mietwagen, Bootscharter etc., wobei auch hier nur fremde Leistungen vermittelt werden. Leistungsträger ist immer das jeweils anbietende Unternehmen. Desweiteren vermittelt das Reisebüro Ehrlich auch fremdveranstaltete Pauschalreisen verschiedener Anbieter.
Für alle vorbeschriebenen Leistungen gilt gleichermaßen, dass das Reisebüro Ehrlich die jeweiligen Leistungen nur vermittelt, weder Leistungsträger, noch Veranstalter ist. Insoweit besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass bei einer Buchung über das Reisebüro Ehrlich der jeweilige Vertrag nicht zwischen dem Kunden und dem Reisebüro Ehrlich, sondern nur mit dem jeweiligen Leistungsträger, bzw. dem jeweiligen Reiseveranstalter, und zwar zu dessen jeweils gültigen Vertragsbedingungen zu Stande kommt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln somit nur das Vertragsverhältnis über die Vermittlung und somit die Abwicklung des Auftrages des Kunden an das Reisebüro Ehrlich, die gewünschten Fremdleistungen zu vermitteln. Sollte die Firma Ehrlich-Reisen als Reiseveranstalter auftreten, so ist wird dies besonders gekennzeichnet. Für diesen Fall gelten dann sowieso die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters Ehrlich-Reisen und nicht die Vorliegenden.
2. Buchung
Der Kunde trägt mit seiner Anmeldung der Firma Ehrlich-Reisen an, die von ihm gewünschte Reiseleistung in seiner Vertretung bei einem anderen Leistungsträger oder Unternehmen zu besorgen und mit dem jeweiligen Leistungsträger als sein Vertreter einen Vertrag rechtswirksam abzuschließen. An diesen schriftlich, mündlich, per Telefax oder Online erteilten Auftrag hält sich der Kunde 14 Tage nach Zugang beim Reisebüro gebunden. Nimmt der Leistungsträger oder Reiseveranstalter direkt oder hierbei, ebenfalls vertreten durch den Reisevermittler Ehrlich, das Angebot des Kunden durch Übersendung der Reisebestätigung oder in sonst geeigneter Form an, so kommt der Reisevertrag direkt mit dem Reiseveranstalter, bzw. dem jeweiligen Leistungsträger zu dessen Vertragsbestimmungen und mit dem Inhalt der jeweiligen Leistungsbeschreibungen des Vertragspartners zustande. Weicht die Reisebestätigung vom gewünschten Angebot des Kunden ab, so liegt darin ein neues Angebot, was dem Kunden dann, auch über den Reisevermittler möglich, angetragen wird, wobei der Kunde dieses dann entweder ausdrücklich oder spätestens konkludent durch Zahlung des Reisepreises annehmen kann. Das Reisebüro verpflichtet sich, sofern dieses den Auftrag nicht auszuführen gedenkt, innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Auftrages des Kunden, diesem mitzuteilen, dass es nicht tätig werden wird. Der Tag der Absendung der Mitteilung ist hierbei für die Rechtzeitigkeit ausreichend. Der Kunde ist dann an seinen Antrag nicht mehr gebunden.
3. Haftung des Reisevermittlers Ehrlich-Reisen
Der Kunde verpflichtet sich mit seiner Anmeldung, bei Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer, auch für diese, die damit übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, was insbesondere für die Zahlungen der gebuchten Leistungen zu gelten hat. Die vertragliche Verpflichtung des Reisebüros beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten jeweiligen Leistungen. Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der Leistungsinhalte, als dies nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros Ehrlich aus dem Vermittlungsvertrag ist. Die Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen ausschließlich auf Angaben der verantwortlichen Leistungsträger, die diese gegenüber dem Reisebüro machen oder gemacht haben und beinhalten keine eigenen Zusicherungen des Reisebüros Ehrlich. Im übrigen beschränken sich die Schadensersatzansprüche gegen das Reisebüro Ehrlich auf vorsätzliches, bzw. grobfahrlässiges Handeln.
4. Storno, Umbuchungen
Umbuchungen und Stornierungen können jederzeit vor Reisebeginn nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers, zweckmäßiger Weise direkt über das Reisebüro erfolgen, da nur so die ordnungsgemäße Weitergabe und Weiterbearbeitung beim Reiseveranstalter und Leistungsträger gewährleistet werden kann. Die Stornogebühren sind den jeweiligen Vertragsbedingungen der Leistungsträger zu entnehmen. Sollte dort nichts abweichendes aufgeführt sein, so gilt für den Rücktritt von Reiseverträgen folgender pauschalierter Schadensersatz, der an den jeweiligen Leistungsträger zu Händen des Reisebüros zu leisten ist:
- bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- Vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- Vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
- Vom 14. - 8. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
- Vom 7. - 1. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
- Am Reisetag oder später 90 % des Reisepreises.
Für Lienienflüge gelten die Regeln der jeweiligen Airline, wobei darauf hinzuweisen ist, dass in den billigsten Preiskategorien Umbuchungen oder Stornos teilweise kostenpflichtig oder gar nicht möglich sind. Für die Bearbeitung von Umbuchungen bzw. Stornierungen vereinbaren die Parteien, dass der Kunde neben den Gebühren des jeweiligen Leistungsträgers für Umbuchungen nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an das Reisebüro Ehrlich einen Pauschalbetrag für die Abwicklung von 30,00 EUR pro Person zahlt, wobei es dem Reisebüro unbenommen bleibt höhere Aufwendungen nachzuweisen und geltend zu machen, wie es auch dem Kunden unbenommen bleibt. geringere Aufwendungen nachzuweisen, die dann auch nur gefordert werden können.
5. Pass- und sonstige Einreisebestimmungen
Jeder Kunde ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise und Gesundheitsvorschriften etc. selbst verantwortlich. Das Reisebüro gibt im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen gewissenhaft Auskunft, wobei das Reisebüro davon ausgeht, dass der jeweilige Kunde und Reiseteilnehmer deutscher Staatangehöriger ist, soweit vom Kunden nicht anderes mitgeteilt wurde, oder sonstwie offenkundig geworden ist.
6. Zahlungen
Bei allen vermittelten Reisen oder sonstig vermittelten Leistungen hat die Zahlung vor Reiseantritt und vor Leistungsbeginn, spätestens bei Aushändigung der Unterlagen zu erfolgen, die den Leistungsinhalt bestätigen. Ohne vorangehende Bezahlung werden Unterlagen nicht versandt, noch erfolgt eine Aushändigung. Die Zusendung von Flugtickets und sonstigen Berechtigungsscheinen erfolgt per Briefpost auf Gefahr des Kunden. Gegen Übernahme der Mehrkosten durch den Kunden kann dieser jede andere übliche Zusendeart fordern.
7. Gerichtsstand und Anwendung des deutschen Rechtes
Der Kunde kann das Reisebüro an dessen Gerichtsstand in Saarbrücken verklagen. Für Klagen des Reisebüros gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der vorliegende Vertrag zu seinen üblichen kaufmännischen Geschäftstätigkeiten, so vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag oder anlässlich desselben, Saarbrücken als Gerichtsort. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde nach Abschluss des vorliegenden Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben sollte und dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung dem Reisebüro nicht bekannt ist. Im übrigen besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass auf diesen gesamten Vertrag und seine Abwicklung deutsches Recht Anwendung finden soll.
8. Salvatorische Klausel
Die Parteien sind sich einig, dass Vertragsänderungen ausdrücklich der Schriftform bedürfen, ein konkludenter Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis nicht möglich ist. Ansonsten keinerlei Nebenabreden getroffen worden sind und Nebenabreden, um wirksam zu sein, ebenfalls der Schriftform bedürfen. Sollten einzelne Bestandteile des Vertrages unwirksam sein, so besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass die hiervon nicht betroffenen Vertragsteile unverändert fortgelten sollen. Die unwirksamen Vertragsbestandteile sollen durch solche ersetzt werden, die der ursprünglichen vertraglichen und wirtschaftlichen Intention am nächsten kommen.
Saarbrücken im Jahre 2006, Reisebüro Ehrlich-Reisen